Sichern Sie sich steuerliche Vergünstigungen bei Modernisierungsarbeiten am Eigenheim!
Mieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften können für Handwerkerleistungen bis zu EUR 6.000,-- 20 % als Bonus ansetzen, der direkt von der Steuerschuld abgezogen wird.
Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmassnahmen sowie Handwerkerleistungen im Haushalt des Auftraggebers. D.h. Lohnkosten sind anrechenbar, Materialkosten oder Kosten für Neubauten dagegen nicht.
Ihre An- und Umbaupläne werden also umfassend von Vater Staat begünstigt.
Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen für den Steuerbonus finden Sie hier: